Verfassungsinitiative
JA zu Personenwahlen
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In Zukunft sollen auch im Kanton Zug die Wahlen der kantonalen und gemeindlichen Exekutiven als Personenwahlen erfolgen: Im Vordergrund steht die Person und ihre Qualifi kationen, unabhängig von einer Parteizugehörigkeit.
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Nur noch die Kantone Zug und Tessin wählen noch nicht im Majorz. Höchste Zeit, dies zu ändern: Unterschreiben auch Sie die Verfassungsinitiative für einen Wechsel vom Proporz- zum Majorzwahlverfahren.
Unterschriftenboge zum Download und Ausfüllen:
Verfassungsinitiative «JA zu Personenwahlen»




