Weniger Vorschriften
Das alte Spitalareal soll als Wohn- und Begegnungsraum genutzt werden. Die Kernidee ist, dass der Mittelstand aus Zug in diesem gut gelegenen Areal Wohnraum mieten kann. Es soll betreuter und freier Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Das Konzept soll die Individualität in der Lebensgestaltung ins Zentrum stellen. Lebensqualität ist keine Frage des Alters. Menschen wollen das Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten, Zeit mit Familie und Freunden verbringen, Neues hinzu lernen und der eigenen Kreativität Ausdruck verleihen.
Es gibt jedoch Werte, die im Alter an Bedeutung gewinnen, wie z.B. Sicherheit und die Möglichkeit, bei Bedarf betreuerische und pflegerische Dienstleistungen zu beanspruchen. In diesem Projekt beziehen die Mieter nur jene Leistungen, die Sie benötigen und bezahlen auch nur diese. Betreuung und Pflege nach Bedarf bei ständiger Sicherheit des 24-Stunden-Notrufs unterstützen den Alltag.
Rund 80 - 100 Wohnungen sollen als mittelständische Altersresidenz, bzw. betreutes Wohnen im Alter und rund 50 weitere kleinere und grössere Wohnungen ausschliesslich als Mietwohnungen konzipiert werden. Ebenfalls sollte das Projekt zwingend eine öffentlich zugängliche Gastronomie enthalten, die zum Begegnungsort von Alt und Jung wird.
Das Konzept sieht eine interessante Durchmischung und Durchlässigkeit vor, so dass sowohl Interessenten mit geringeren Einkommen, wie auch Anspruchsvollere angesprochen werden.
Die Eckpunkte könnten sich wie folgt gestalten:
- Der Kanton stellt das Land und die bestehenden Immobilien zweckbestimmt im Baurecht für 99 Jahre zur Verfügung. Der Baurechtszins entspricht dem Zins der 1. variablen Hypothek der Zuger Kantonalbank auf einem Durchschnitt aus Ankaufspreis der Liegenschaft und vorgesehenem Verkaufspreis im Projekt Belvedere. Der Vorteil besteht darin, dass der Kanton diese einmalige Lage nicht veräussert, sondern langfristig einen jährlich wiederkehrenden Ertrag generiert.
- Die Trägerschaft soll privat und professionell aufgebaut werden, damit der Kanton keine Investitionen tätigen muss und auch für den Betrieb nicht zuständig ist. In der Stadtgemeinde ist noch der Bedarf an Pflegeplätzen nachzuweisen, damit die Alterswohneinrichtung auf die kantonale Pflegeheimliste kommt.
- Die per 31.12.2008 bestehende Kubaturen und Flächen sowie Höhen sind grundsätzlich einzuhalten.
- Der Wohnraum darf ausschliesslich vermietet werden. Bevorzugt werden Interessenten, die bestehenden Wohnraum in Stadt und Kanton Zug verlassen und Familien und neuen Bewohnern zur Verfügung stellen
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Das Projekt ist rasch anzugehen und bis spätestens 2015 zu realisieren.



