GGR News vom 6. Juni 2017

Jahresrechnung und Jahresbericht 2016

   Die diesjährige Beratung der Jahresrechnung war durch die Verwendung des Ertragsüberschusses von CHF 19.9 Mio. geprägt. Diskussionsstoff lieferte die vom Stadtrat vorgeschlagene Auslandhilfe von CHF 250‘000.00 sowie die Beiträge für Kultur und Sport von je CHF 500‘000.00. Des Weiteren stellte der Stadtrat den Antrag CHF 750‘000.00 des Gewinns für Zukunftsprojekte zu verwenden.

Die FDP-Fraktion wehrte sich grossmehrheitlich gegen die Auslandhilfe von CHF 250‘000.00, mit der Begründung, dass die Auslandhilfe grundsätzlich Aufgabe des Bundes ist (direkte Bundessteuern) und solche Projekte durch das DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Bundes) besser betreut werden können, als durch die Stadtverwaltung Zug. Zusätzlich handelt es sich beim Gewinn der Stadt Zug um zu viel eingenommene Steuergelder, welche nicht einfach ins Ausland gespendet werden können. Wenn, dann sollte jeder Bürger selber entscheiden, ob, wieviel und an wen er spenden möchte. Mit 19 gegen 15 Stimmen wurde schliesslich die Auslandhilfe – trotz des Streichungsantrags der FDP-Fraktion – im Umfang von CHF 250‘000.00 gesprochen. Mit 30 zu 4 Stimmen wurden auch je CHF 500'000.00 für die Kultur und den Sport gesprochen. Der Verwendung von CHF 750‘000.00 für Zukunftsprojekte stimmte der GGR nicht vollständig zu und sprach «nur» CHF 250‘000.00.   

Auch der Antrag der SVP-Fraktion für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) einen Topf im Umfang von CHF 750‘000.00 für die Vorfinanzierung zu äufnen, wurde mit 24 zu 8 Stimmen klar abgelehnt. Dies auch mit Unterstützung der FDP-Fraktion. Die FDP-Fraktion stellt sich klar hinter das ESAF, jedoch soll der Stadtrat mit einem konkreten Vorschlag an den GGR gelangen, welcher dann genehmigt werden kann. Der restliche Überschuss von CHF 18.4 Mio. geht in die Steuerausgleichsreserve. Resultat: Die Jahresrechnung und der Jahresbericht 2016 wurden in der Schlussabstimmung einstimmig genehmigt.   

Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen; 1. Lesung

Unter der Leitung unseres Gemeinderates Rainer Leemann, tagte die Spezialkommission in zwei Sitzungen, um das Reglement vorgängig zu beraten und anzupassen. Die FDP-Fraktion unterstützte im GGR die Vorschläge der Spezialkommission grossmehrheitlich. Das Reglement ist notwendig, da mit dem kantonalen Übertretungsstrafgesetz die gemeindlichen Übertretungsstrafbestimmungen anzupassen sind, andernfalls wären diese nicht mehr durch die Strafverfolgungsbehörden durchsetzbar. Zudem dürfen Bussen nur erteilt werden, wenn die Strafbestimmungen in einem Gesetz im formellen Sinne, welches mit dem Reglement geschaffen werden soll, enthalten sind. Diese Grundlage soll mit diesem Reglement geschaffen werden. Zudem wird mit diesem Reglement die Benützung des öffentlichen Grundes in der Stadt Zug geregelt. Erwähnenswert ist, dass dadurch fünf bisherige Strafbestimmungen aus verschiedenen Verordnungen gestrichen werden können, was wiederum zu schlankeren Gesetzen führt, was auch im Interesse unserer Fraktion ist.   

Insbesondere das von der Spezialkommission aufgehobene Alkoholverbot, welches durch ein Verbot für gläserne Behältnisse ersetzt werden soll, sorgte im GGR für Gesprächsstoff und wird auch die Spezialkommission weiterhin beschäftigen. Auch ein Hundeverbot für die öffentlichen Anlagen sowie eine Leinenpflicht sorgten – insbesondere bei den Hundehaltern des GGR – für reichliche und teilweise hitzige Diskussionen. Fazit: Dieses Reglement wird für die zweite Lesung erneut durch die Spezialkommission beraten und dem GGR vorgelegt. Weitere Diskussionen sind vorprogrammiert.

Erwerb von 44 Pflegebetten im Neubau Pflegezentrum II, Baar; Investitionsbeitrag; Schlussabrechnung   

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 88 % stimmten die Stimmberechtigten der Stadt Zug am 11. März 2012 dem Investitionsbeitrag von CHF 19.3 Mio. für die Nutzung von 44 Pflegebetten im Pflegezentrum II in Baar zu. Der Kredit wurde um rund CHF 1'345'000.00 (+ 2.7 %) leicht überschritten. Die Abweichung entstand aufgrund neuer behördlicher Auflagen zu Grundwasserschutz und Brandschutz, durch bauliche Anpassungen zum bestehenden Pflegezentrum I, durch den Einbau einer Kindertagesstätte im Neubau (Erdgeschoss), durch juristischen und personellen Mehraufwand infolge von Einsprachen sowie durch Qualitätsverbesserungen während der Bauzeit. Die FDP-Fraktion stimmte dieser Genehmigung ebenfalls zu. Resultat: Die Schlussabrechnung wurde mit 32 Ja-Stimmen genehmigt.

Die weiteren Traktanden wurden auf die nächste Sitzung verschoben.   

Für die FDP-FraktionMathias Wetzel