Nationaler Finanzausgleich NFA, Bürgerliche Parteien des Kantons Zug fordern die Sistierung der Mitgliedschaft des Kantons Zug in der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bis zu einer gesetzeskonformen Umsetzung des Nationalen Finanzausgleichs NFA.

Die Fraktionen von FDP und CVP im Kanton Zug haben zusammen im Kantonsrat ein Postulat eingereicht, das den Regierungsrat auffordert, die interkantonale Zusammenarbeit des Kantons Zug bis zu einer Anpassung des NFA zu sistieren.

 

Insbesondere soll der Kanton Zug seine Mitgliedschaft in der Konferenz der Kantone bis zur Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) niederlegen. Zudem soll der Regierungsrat zusammen mit andern Geberkantonen direkte Verhandlungen mit dem Bundesrat aufnehmen und diesen auffordern, bis zur FiLaG-Revision seinen Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich dahingehend auszuschöpfen, dass der NFA minimalen Ansprüchen an gemeineidgenössische Fairness und Solidarität genügt.

 

Nationalrat und Ständerat haben mit ihrem Bundesbeschluss vom 19. Juni 2015 über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019 den zurückhaltenden Kompromissvorschlag des Bundesrats abgelehnt, der zur Absicht hatte, den NFA gemäss dem ursprünglichen Ziel – der Anhebung des Ressourcenpotentials des ärmsten Kantons auf 85% des schweizerischen Durchschnitts – umzusetzen. Gemäss Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich sind die Mittel des Ressourcenausgleichs so zu verteilen, dass die Ressourcen jedes Kantons pro Einwohner mindestens 85% des schweizerischen Durchschnitts erreichen. Dieses Ziel wurde in den vergangenen vier Jahren mehr als erfüllt.

 

Der heutige NFA hat Konstruktionsfehler und setzt Fehlanreize. So wird das Ressourcenpotential falsch berechnet, was sich zu Ungunsten des Kantons Zug auswirkt. Zudem werden bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen Faktoren verwendet, die zu einer Verzerrung der Finanzstärke der Kantone führen. Die sogenannte Solidarhaftung bewirkt, dass bei einer sinkenden Zahl von Geberkantonen diese noch mehr in den Ausgleichstopf bezahlen müssen. Wie fragwürdig die heutige Umverteilungsformel ist, zeigt der Umstand, dass starke Wirtschaftskantone wie der Aargau oder die Waadt zu den Nehmerkantonen gehören.

 

Der NFA-Beitrag des Kantons Zug erhöhte sich zwischen 2008 und 2015 um 75.7% auf 316.6 Millionen Franken. 2015 leistet Zug einen Prokopfbeitrag von CHF 2‘806. Der Anteil des NFA am kantonalen Steuerertrag beträgt heute über 50%. Alle Bemühungen der Geberkantone und insbesondere des Kantons Zug, die NFA-Belastung auf ein erträgliches Mass zu korrigieren, sind gescheitert. Damit gefährdet die Mehrheit der Nehmer das Solidaritätswerk unter den Kantonen. Der Kanton Zug ist nicht mehr bereit, diese Politik mitzutragen.

 

Gleichzeitig unterstützen CVP und FDP des Kantons Zug ein Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2015 über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019.


Kontakt:

 

Martin Pfister, Präsident CVP Kanton Zug, Kantonsrat

e-mail             pfister@martin-pfister.ch

Mobile            079 287 31 67

 

Jürg Strub, Präsident FDP.Die Liberalen Kanton Zug

e-mail             juerg.strub@fdp-zg.ch

Mobile            079 693 95 16