Bericht aus dem Kantonsrat vom 29.1.2026 von Eva Maurenbrecher

Eva Maurenbrecher berichtet über die zahlreichen Themen, die in der ersten Kantonsratssitzung des Jahres 2026 behandelt wurden.

In der ersten Sitzung des Jahres 2026 haben wir einige interessante Themen behandelt:

Als Erstes haben wir zwölf neue Vorstösse überwiesen – einige scheinen extra fürs Wahljahr aus dem Ärmel gezogen worden zu sein. Ausserdem wurde für den KR-Beschluss über die Voraussetzungen eines Steuerrabatts eine Ad-hoc-Kommission für die Vorberatung gewählt.

 

Einstimmig haben wir den Planungskredit über 1,5 Mio. Franken für ein Provisorium für die Polizei im Areal Hinterberg in Steinhausen bewilligt. (Nr. 3923) (Planübersicht)

Die Erweiterung der Räumlichkeiten ist dringend erforderlich, weshalb ein Provisorium für 20 bis 25 Mio. Franken geplant ist. Zusammen mit dem Parkhaus und dem Rückbau der Salzhalle wird mit Gesamtkosten von knapp 46 Mio. Franken gerechnet. (Siehe Plan) Den Objektkredit werden wir voraussichtlich Ende 2027 sprechen.

 

Beim zweiten KR-Beschluss haben wir ein Darlehen an die Zuger Verkehrsbetriebe AG zur Finanzierung der Fahrzeugflotte für einen CO₂-neutralen Betrieb bewilligt (Nr. 3948). Die Höhe des gesamten Kredits beträgt voraussichtlich rund 91,5 Mio. Franken über den Zeitraum von 2026 bis 2035. Er muss in zwölf jährlichen Raten zurückbezahlt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der kantonalen Nachhaltigkeitsziele geleistet. Die ZVB fuhr im Jahr 2025 insgesamt 8,1 Mio. Kilometer, davon 87 % im Kanton Zug.

 

Für beide Kreditbeschlüsse folgen zweite Lesungen.

 

Motion betreffend tiefere Krankenkassenprämien auch mit EFAS (Nr. 3992):

Der Regierungsrat soll eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die vorsieht, dass der Kanton bei der einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen (EFAS) einen höheren Kostenanteil als die gesetzliche Mindestvorgabe von 24,5 % übernimmt. Das Ziel besteht darin, die Prämien auf dem Niveau der Jahre 2026 und 2027 zu stabilisieren. Anstatt eine höhere Kostenbeteiligung starr festzulegen, wie von der Motion gefordert, erachtet es der Regierungsrat als zielführender, die Situation regelmässig neu zu beurteilen. Die Regelung soll also ein temporäres Instrument bleiben. Die FDP-Fraktion ist der Regierung gefolgt und hat sich gegen die Nichterheblichkeit entschieden. Dies wurde erst mit dem Stichentscheid unseres Präsidenten Stefan Moos so entschieden.

 

Das SVP-Postulat „Keine digitalen Geräte im Kindergarten und in der Unterstufe” Nr. 3810 wurde intensiv diskutiert.  Die Regierung hat sich für ein Verbot ausgesprochen. Die FDP hat sich erfolgreich dagegen eingesetzt.

Die Hauptargumente waren:

  • Nicht der sehr zurückhaltende und pädagogisch sinnvolle Einsatz in der Schule, sondern der unkontrollierte private Medienkonsum ist das Problem.
  • Die Lernziele in diesem Bereich sind in der Unterstufe sehr knapp, weshalb ein zurückhaltender Einsatz mit drei bis fünf Tablets pro Klasse ausreicht.
  • Lehrkräfte und Schulleitungen gehen sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema um, auch ohne starre Verbote von oben.

Schlussendlich hat sich der Rat mit 55:17 Stimmen gegen die Empfehlung der Regierung und somit gegen das Verbot entschieden.

 

Eine lange Reihe von Interpellationen (zur Atom-Lobby, zum Aktionsplan Wohnungsknappheit, zu Nord Stream, zur Banklizenz für den Regierungsrat usw.) wurde beantwortet.

Wir sind gut vorangekommen und freuen uns, dass der zweite Tag der Doppelsitzung im Februar sehr wahrscheinlich gestrichen werden kann.

 

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Eva Maurenbrecher