FDP bereitet die Zuger Richterwahlen 2024 vor

Am 30. Juni 2024 sind die nächsten Gesamterneuerungswahlen für die Zuger Gerichte.

Gemäss der Zuger Kantonsverfassung wählt das Volk die Richter alle sechs Jahre im Majorz.

Der Kantonsrat hat in der Sitzung vom 30. November 2023 die Richterstellen für die Amtsperiode 2025-2030 festgelegt. Dabei hat er nicht nur moderat aufgestockt und die Zuteilung des Zwangsmassnahmengerichts an das Kantonsgericht angenommen (Entscheid erste Lesung, wird im Januar 2024 so wohl bestätigt), sondern erstmals auch Teilzeit-Stellen definiert.

Damit bestehen an den Zuger Gerichten die in der obenstehende Tabelle angegebenen Richterstellen.

 

Richterinnen und Richter müssen sorgfältig auf ihre Eignung geprüft und ausgewählt werden

Richter benötigen fachliche Kompetenz, einen natürlichen Gerechtigkeitssinn und gute Kommunikationsfähigkeiten. Sie müssen die vorliegenden Arbeitslast effizient und zeitgerecht bewältigen können. Damit erhalten sie weiterhin das hohe Vertrauen in unsere Gerichte und das Justizsystem.

Die im Kantonsrat vertretenen Parteien sind in der Verantwortung, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Richterämter zu finden und den Wählerinnen und Wählern vorzuschlagen. Sie übernehmen damit Gewährleistung und die politische Verantwortung für die vorgeschlagenen Persönlichkeiten.

 

Aufgabe der Richterinnen und Richter

Es ist in erster Linie die Aufgabe der Richterinnen und Richter, auf die Einhaltung des geltenden Rechts zu achten. Dort, wo die Gesetzestexte enden oder dies verlangen, müssen sie richterliches Ermessen anwenden. Ein viel diskutiertes Beispiel dafür wäre, wann bei einem Landesverweis ein ausgesprochener Härtefall vorliegt, und von einer Landesverweisung deswegen abgesehen werden sollte. Bei der Anwendung von richterlichem Ermessen kommen weltanschauliche Aspekte ins Spiel, und die verschiedenen politischen Richtungen sollten daher in einem demokratischen Staat auch in den Gerichten angemessen vertreten sein. Es macht daher Sinn, wenn die Parteien sich auf einen freiwilligen, ungefähren Verteilschlüssel für die Richterstellen einigen. Dabei kann die Anzahl Sitze im Kantonsrat herangezogen werden.

 

Wahl der Richterinnen und Richter

Als FDP.Die Liberalen nehmen wir die Auswahl von Richterinnen und Richtern und das Aushandeln des Verteilschlüssels mit den anderen Parteien sehr ernst. Wir betrachten dies als eine Dienstleistung für die Öffentlichkeit und unsere Demokratie.

Wenn sich die Parteien über die Verteilung der Richterstellen einigen und geeignete Persönlichkeiten zur Wahl vorschlagen, kommt es bei Richterwahlen meistens zu stillen Wahlen. Wenn zusätzliche Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl antreten, gibt es eine Volkswahl für das entsprechende Gericht. Jede wahlberechtigte Person hat das verfassungsmässige Recht, sich zur Wahl zu stellen. Diesem Wettbewerb stellen wir uns als Partei gerne. Das Aushandeln unter den Parteien und der Dienstleistungsgedanke für die Öffentlichkeit sollen nicht dazu verkommen, die Verfassung auszuhebeln! Wir stehen dazu, dass zuerst geeignete Personen gewählt werden sollen, die Parteizugehörigkeit folgt erst danach.

Der guten Ordnung halber erwähnen wir, dass die Friedensrichterinnen und die Friedensrichter-Stellvertreter in den Gemeinden gewählt werden. Die Ortssektionen der FDP sind mit den anderen Parteien im Gespräch, um die Ämter mit geeigneten Persönlichkeiten zu besetzen.

Als FDP.Die Liberalen leisten wir unseren Beitrag zu einer funktionierenden Zuger Justiz.

 

FDP setzt Findungskommission ein, um geeignete Richterinnen und Richter zu finden

Bereits im Jahr 2023 sind FDP.Die Liberalen im Kanton Zug im Hinblick auf die kommenden Richterwahlen tätig geworden. Unter der Leitung von Tom Magnusson wurde eine Findungskommission eingesetzt. Sie klärt mit den bisherigen FDP-Richterinnen und Richtern ihr Interesse an einer weiteren Amtstätigkeit für die nächsten 6 Jahre, und sie führt Gespräche mit Persönlichkeiten mit Interesse an einem Richteramt. Vor Ende Jahr wird die Findungskommission voraussichtlich einen öffentlichen Aufruf machen, damit Interessierte sich melden und ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können.

Im April 2024 findet die Nominationsversammlung der Zuger FDP statt.

Es kommt gelegentlich vor, dass Juristinnen und Juristen noch keiner Partei angehören und sich erst bei Nomination für ein Richteramt einer Partei anschliessen. Daran zeigt sich, dass eine funktionierende Justiz das oberste Ziel ist. Die Gestaltung unserer Gesellschaft und unseres Zusammenlebens auf Grund von Weltanschauungen, das ist primär die Aufgabe von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern und ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten. An den Gerichten muss abstraktes Recht auf die tatsächlichen Fälle des Lebens angewendet werden. Parteizugehörigkeit der Richterinnen und Richter bleibt dabei diskret im Hintergrund.