Medienmitteilung FDP-Fraktion Zuger Kantonsrat

Medienmitteilung vom 15. Dezember 2020

Die letzte Sitzung der FDP-Kantonsratsfraktion fand am 14. Dezember 2020 statt. Weiterhin diktieren die Auswirkungen des Coronavirus das Tagesgeschäft des Kantonsrates. So auch anlässlich der nächsten Sitzung, an welcher die zweite Lesung betreffend der Covid-19-Härtefälle traktandiert ist. Auf die zweite Lesung hat die FDP-Fraktion einen Antrag gestellt, welcher fordert, dass auch Unternehmen von den Härtefallmassnahmen profitieren, welche nicht die geforderten Umfänge an Umsatzeinbussen erfuhren. Für die FDP ist nicht diskutabel, dass innovative Unternehmen, welche den Umsatzeinbruch reduzieren können, gegenüber Unternehmen, welche die Tätigkeiten einstellen, benachteiligt werden. Die Fraktion ist erfreut, dass der Regierungsrat sowie auch die linken Parteien dem Anliegen der FDP bezüglich der Covid-Härtefall-Regelung Folge leisten. Ob zur Unterstützung dieses Anliegens ein weiterer Antrag der Ratslinken nötig war, sei dahingestellt.  

Zudem wird anlässlich der nächsten Kantonsratssitzung der Nachfolger des Präsidenten der Schätzungskommission gewählt. Hier präsentiert die FDP mit Dr. Andreas Schilter einen überaus valablen Kandidaten. Er ist als Rechtsanwalt und Notar seit vielen Jahren im Kanton Zug tätig und seit 2011 auch Mitglied der Schätzungskommission. Und das juristische Wissen ist in der Schätzungskommission durchaus genauso wichtig wie die Schätzerkenntnisse. Zudem hat Dr. Schilter eine reichhaltige Erfahrung und die Bereitschaft, sich stets weiter zu bilden. Die FDP ist zudem auch aus Sicht einer gelebten Gewaltenteilung, einer «good corporate governance» im Kanton der Auffassung, dass der Präsident der Schätzungskommission eine gewisse Unabhängigkeit haben soll vom Kantonsrat, welcher die Oberaufsicht auch über die Schätzungskommission ausübt.

Auf Unverständnis in der FDP-Fraktion ist die Antwort des Regierungsrates bezüglich der Motion zur Verbesserung der Vermögenssteuersituation im Kanton Zug gestossen. Es ist fast schon nebulös, wie ein bürgerlich zusammengesetzter Regierungsrat eine solche Antwort kundtun kann. Der Kanton Zug treibt Steuern auf Vorrat ein und dies auch mit Hilfe der Ausgestaltung der Vermögenssteuer. Fakt ist und bleibt, dass der Kanton Zug Handlungsbedarf hat, um im Bereich der Vermögenssteuern attraktiver zu werden, entsprechend wird die FDP-Fraktion einen Antrag auf Erheblicherklärung stellen.