Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle besteht aus drei Mitgliedern, wobei beide Parteien je einen Schiedsrichter bestimmen, welche ihrerseits einen Obmann ernennen. Die Schiedsrichter dürfen nicht der SPK angehören. Ernennt eine Partei ihren Schiedsrichter nicht innert Monatsfrist oder können sich die Schiedsrichter innert Monatsfrist nicht auf einen Obmann einigen, so wird der Schiedsrichter, bzw. der Obmann durch den Generalsekretär der FDP.Die Liberalen oder dessen Stellvertreter bestimmt.