Als Massnahme zur Gegenfinanzierung der erwarteten Steuerausfälle durch die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wird von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer und Wegzugsteuer für Aktionäre vorgeschlagen. Dies ist eine weitere, den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährdende Steuer und eine weitere Attacke von Bundesrätin Widmer-Schlumpf auf eine liberale und föderalistische Schweiz.
Der private steuerfreie Kapitalgewinn wurde bislang als grosser Erfolgsfaktor für die Schweiz gepriesen. Dies ist systemisch richtig, denn diese Gewinne werden ja bereits auf mehreren Stufen besteuert. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer würde einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Einer der wichtigen Investitionsanreize würde verloren gehen. Heute wird ein substantieller Teil eines Gewinnes reinvestiert um den zukünftigen Unternehmenswert zu steigern. Eine solche Steuer würde diesen Anreiz mindern und hätte auch substantiell negative Folgen für die Nachfolge-Regelungen von Unternehmen. Zudem ist eine faire Ausgestaltung einer Kapitalgewinnsteuer ohne eine Unmenge von Bürokratie kaum möglich. Man denke dabei z.B. an die Frage der Bemessungsgrundlage. Dasselbe gilt für die noch unsinnigere aber bei Einführung der Kapitalgewinnsteuer notwendige Wegzugsteuer, welche Aktionäre beim Wegzug aus der Schweiz gleich nochmals zur Kasse bittet. Paradoxerweise will man mit der USR III die Unternehmen entlasten und nun auf der anderen Seite die Unternehmer massiv stärker zur Kasse bitten.
FDP will klare Antworten von der Finanzdirektion
Die FDP.Die Liberalen Zug wollen daher von der Zuger Regierung wissen, wie sie die Kapitalgewinnsteuer und die damit verbundene Wegzugsbesteuerung beurteilt, ob Sie bei der Ausgestaltung dieser misslichen Absicht mitgewirkt hat, was sie dagegen zu unternehmen gedenkt und welche Auswirkungen auf spezifische Gruppen von Steuerpflichtigen sie hätte. Präsident Jürg Strub: „Der Regierungsrat muss jetzt zur Kapitalgewinnsteuer Stellung beziehen. Die FDP will wissen, ob sich der Regierungsrat der Auswirkungen bewusst ist und bereit ist auf nationaler Ebene gegen die geplante Kapitalgewinnsteuer vorzugehen.“
Noch bestehen Chancen, aber die Zuger Regierung muss einhaken
Der Bund hat vier Jahre Zeit bis zum Inkrafttreten der USR III. Diese Zeit genügt um die zukünftigen möglichen Einnahmenverluste zu antizipieren und unter Berücksichtigung der Schuldenbremse notwendige Sparmassnahmen so einzuleiten, damit eine Gegenfinanzierung hinfällig wird. Jürg Strub: „Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit und solche Ideen tragen nicht dazu bei. Im Interesse des Kantons Zug erwarten wir eine klare Stellung der Regierung gegen diese Steuern.“
Kontakt:
Leonie Winter, Kantonsrätin, Natel: 079 559 81 08
Jürg Strub, Präsident, Natel: 079 693 95 16
Andi Heizmann, Kommunikationschef, Natel: 078 614 33 66