Parole für die Abstimmung zur Transparenzinitiative vom 22. September 2024

 

Transparenz-Initiative - NEIN

Um was geht es?

Die FDP Zug lehnt die kantonale Transparenz-Initiative und den Gegenvorschlag dazu ab. Ganz unter dem Motto “Mehr Freiheit - weniger Staat”, engagieren wir uns gegen unnötige Gesetze und lahmlegende Regulierungen. Dazu gehört auch die bei dieser Initiative angepriesene Pseudo-Transparenz.

 

Unsere Hauptargumente

  • Wir wehren uns gegen unnötige Gesetze

Die FDP Zug steht hinter dem Grundsatz: «Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.» Die Transparenz-Initiative und der Gegenvorschlag widersprechen diesem Prinzip. Uns ist es wichtig, transparent mit den Finanzen bei Abstimmungs- und Wahlbudgets umzugehen. Das kann auch ohne zusätzliche Gesetze und die damit verbundene Bürokratie erreicht werden, wenn sich die Parteien und politischen Organisationen freiwillig verpflichten, dies zu tun. Die FDP Zug legt ihre Budgets für Wahlen bereits seit 2022 offen - ganz ohne Gesetze!

  • Unnötige Bürokratie belastet unseren Staatshaushalt

Die Initiative sowie der Gegenvorschlag führen zu einem unnötig hohen administrativen Aufwand, sowohl für die betroffenen Personen und Organisationen als auch für den Kanton und die Gemeinden. Alle eingereichten Informationen über Interessen und Finanzen müssten von staatlichen oder anderen unabhängigen Stellen geprüft werden. Ausserdem müsste ein öffentliches Register über die Ausgaben erstellt werden, was zusätzliches Personal und damit weitere Kosten verursachen würde.

  • Initiative ermöglicht nur eine Schein-Transparenz ohne Erkenntnisse

Die letzten nationalen Wahlen und Abstimmungen haben es gezeigt: nach der Umsetzung der nationalen Transparenzbestimmungen hat die Wählerschaft wenig bis keine Erkenntnisse über die ausgegebenen Budgets erlangt. Sie sind tiefer als bisher geschätzt und gänzlich unspektakulär. Umso wichtiger ist es, dass kantonal ähnliche Regelungen nicht mit demselben Aufwand umgesetzt werden.

 

Diese Gründe kommen noch dazu:

Jeder hat ein Recht auf Persönlichkeitsschutz
Die Privatsphäre und die Freiheit der Bürger müssen respektiert werden, insbesondere wenn es um private finanzielle Angelegenheiten geht. Der Staat soll nicht darüber entscheiden, wen Privatpersonen oder Unternehmen politisch unterstützen. Bereits heute greift der Staat zu stark in unsere persönlichen Angelegenheiten ein.

Cancel Culture hat in der Demokratie nichts verloren
Im Grundsatz ist nichts gegen Transparenz einzuwenden. Dennoch gibt es gute Gründe, die Privatsphäre zu schützen und zu erhalten. In der heutigen Welt der Cancel Culture und des Rufmords in den sozialen Medien zögern viele Menschen, sich offen dazu zu bekennen, wen oder was sie unterstützen. Ironischerweise sind es oft linke Kreise, die Transparenz fordern, aber gleichzeitig die Cancel Culture vorantreiben und für Hetzkampagnen verantwortlich sind. Gegen diese Entwicklung spricht sich die FDP Zug entschieden aus.

NGOs fahren monatelange Kampagnen ohne Kontrolle
Die Initiative wie auch der Gegenvorschlag konzentrieren sich nur auf die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien. Bedeutende Kampagnen wären zwar von der Regelung auch betroffen, beziehen sich aber nur auf konkrete Abstimmungen und Wahlen. Die Dauerkampagnen von NGOs sind dabei nicht abgedeckt, obwohl sie die Wählerschaft massgebend beeinflussen.

Freiwilligenarbeit hat keinen Preis
Unsere Demokratie basiert auf dem Milizsystem. Etliche Personen in unseren Gemeinden und im Kanton setzen ihre Freizeit für die politische Mitgestaltung ein. Der Wert der Freiwilligenarbeit übersteigt das eingesetzte Geld für Wahlkämpfe und Abstimmungen um ein Vielfaches. Es entspricht der Selbstverantwortung der politischen Akteure, ihr Engagement transparent zu kommunizieren. Die FDP Zug tut dies seit den Wahlen 2022 regelmässig bei Wahlkämpfen und Abstimmungen.

Initiative geht viel zu weit
Die Initiative der ALG geht weit über eine grundsätzliche Regelung zur Offenlegung von Partei- und Kampagnenfinanzierungen sowie Interessenbindungen hinaus. Insbesondere nennt sie konkrete Frankenbeträge, ab welchen eine Spende deklariert werden muss. Zudem machen die vorgeschlagenen Schwellenwerte keinen Sinn und sind verfassungsrechtlich fragwürdig.