GGR-News vom 08.11.16

Bebauungsplan Unterfeld Schleife:
Das Haupttraktandum im GGR vom 8. März 2016 war die Beratung in 2. Lesung zur Überbauung „Unterfeld Schleife“. Dieses 5.5 Hektaren grosse Areal zwischen Zug und Baar liegt zu 1/3 auf Zuger Stadtgebiet. Es ist zur Zeit eines der grössten Bauvorhaben im Kanton Zug. Im Unterfeld soll somit ein neues Stadtquartier entstehen mit ca. 700 Wohnungen, sowie Lokale für Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit, Sport und Erholung. Es sind 15 Baublöcke geplant, mit einer Grundhöhe von 25 m und einzelnen Gebäudehöhen von 34 – 60 m. 

Die Baukörper sind rechteckförmig angeordnet und im Zentrum liegt ein grosser öffentlicher Park mit einem See zum Verweilen. Die Erdgeschosse der Bebauung sind für publikumsorientierte Betriebe reserviert. Dieser neue Stadtteil ist verkehrstechnisch optimal erreich- bar mit der Stadtbahn und Bus, Langsam-Verkehr (zu Fuss + Bikes) und Privat-PW’s (U-Garage).

Das Parlament diskutierte die eingegangenen Einwendungen seit der 1. Lesung, die vorwiegend aus der Nachbarschaft eintrafen. So reklamierten sie die zu hohen Gebäudehöhen und daraus folgend die eingeschränkte Aussicht und Sonnenschein. Auch der mögliche Mehrverkehr ist ein Kritik-Thema. Das Parlament, wie auch bereits der Stadtrat und die BPK lehnen das Eingehen auf die Einsprachen ab. Die Meinungen der Fraktionen waren bereits gemacht. Die Linke lehnt den Bebauungsplan ab, die Rechte stimmt ihm zu.
Zahlreiche Voten wurden vorgetragen. So z.B. bezeichnen die Linken das Projekt Unterfeld als monströs, die Rechte hingegen sieht ein ausgezeichnetes Projekt am richtigen Ort und die Chance für ein sich positiv entwickelndes Stadtbild. Interessant war die Aussage der SP, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine Überbauung im Unterfeld sind. Das Projekt hat durchaus positive Ansätze wie z.B. preisgünstige Wohnungen. Sie wünschen sich allerdings eine ausgewogenere architektonische Gestaltung mit tieferen Gebäudehöhen.
Dem Bebauungsplan Unterfeld Schleife wird in 2. Lesung mit 23 zu 15 Stimmen zugestimmt. Allerdings kommt die Mehrheit des GGR zum Schluss das Behördenreferendum zu ergreifen. Somit werden voraussichtlich am 12. Febr. 2017 die Zuger und die Baarer über dieses grosse Projekt mitentscheiden.

Und was waren die weiteren Traktanden?

Antwort des Stadtrates auf das Postulat Etienne Schumpf, FDP, vom 9. Juli 2015 Zum Wohle der Studierenden - Ueberprüfung der Oeffnungszeiten der Studienbibliothek
Die Bibliothek Zug und die Studienbibliothek im Sockelgeschoss des Zeughauses bieten insgesamt 100 Studierplätze und sind von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 16 Uhr offen. Das Postulat verlangte, dass der Stadtrat die Bedürfnisse der Studierenden der Studien-bibliothek abklärt und wenn notwendig die Öffnungszeiten anpasst / verlängert.
Die Auswertung der Zutritte 2012–2015 durch den Stadtrat zeigte, dass die Nutzung der Studienbibliothek mit über 20‘000 Studierenden pro Jahr konstant hoch ist, und die Öffnungszeiten mit 57 Stunden pro Woche – im Vergleich zu anderen nicht universitären Bibliotheken – lange ausfallen. Gemäss der Evaluation durch den Stadtrat besteht nur während rund acht Wochen pro Jahr ein Bedürfnis nach einer erweiterten Öffnungszeit bereits ab 8 Uhr. Für eine generelle Erweiterung der Öffnungszeiten besteht eigentlich kein Bedarf.
In seiner Antwort erklärt sich der Stadtrat aber bereit, die ausserordentliche Öffnung der Studienbibliothek bereits um 8 Uhr während der Prüfungszeiten im Dezember und Juni, also während insgesamt 8 Wochen vorzunehmen. Diese Neuregelung erfolgt auf Zusehen hin. Das Angebot startet im Herbstsemester 2016/17 von Mitte Dezember bis Mitte Januar und wird vorgängig bekannt gemacht.

Die Antwort des Stadtrates wird verdankt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Übrigen trägt die Studien-Bibliothek auch zur Belebung der Altstadt bei!

Interpellation SVP-Fraktion vom 6. Juni 2016: Welche Regeln gelten für das gemeinsame Zusammenleben mit Muslimen an den Zuger Stadtschulen? Stichwort: Integration versus Religionsfreiheit
Wegen Konflikten zwischen Muslimen und schweizerischen Schulbehörden stellten die Interpellanten eine Reihe von Fragen bezüglich des Umgangs mit Muslimen in Stadtzuger Schulen. Sie sprachen dabei unter anderem den obligatorischen Schwimmunterricht, das Tragen von Kopftüchern und die Verweigerung der Teilnahme am Schullager und des Handschlags an und fragten nach geplanten Vorschriften.
Der Stadtrat antwortete, es habe in Zug bis heute keine ausserordentliche Vorfälle gegeben, welche die Interpellanten angesprochen hatten. Bisherige Uneinigkeiten und Anliegen konnten durch Gespräche mit gesundem Menschenverstand gelöst werden, weshalb keine neuen Vorschriften geplant sind.

M.E. folgten überraschend viele Voten. Der Interpellant sowie die Meisten der Votanten äusserten sich zustimmend auf die Antwort des Stadtrates. Das Zusammenleben mit den Muslimen funktioniert grundsätzlich gut und an den Stadtschulen bestehen diesbezüglich keine grösseren Probleme. Die Antwort wurde somit zustimmend zur Kenntnis genommen. Wenige Votanten wagten sich mit ihren Aussagen auf das „religiöse Glatteis“ und rutschten dann prompt aus. Eindringlich musste die Präsidentin diese jeweils zum eigentlichen Thema zurückweisen.

Interpellation Philip C. Brunner, SVP, vom 16. Juni 2016: Sind durch egoistisch interpretierte Statistiken bedingt, neue Geldquellen für den städtischen Haushalt in Aussicht?
Wegen einer Fehlbudgetierung des Amts für öffentlichen Verkehr des Kantons Zug (AöV) für das Jahr 2016 wurden rund 100'000 Franken zu wenig budgetiert als schliesslich in Rechnung gestellt wurden. Dies veranlasste Philip C. Brunner zu seiner Interpellation mit den Fragen nach einer Kostenteilung und zukünftiger Risiken durch Fehlbudgetierungen weiterer Bereiche. Weiter erwog er eine absichtliche Fehlinterpretation von Statistiken, um Geldquellen für die Stadt Zug zu erschliessen. Von diesen Mitteln sah der Stadtrat in seiner Antwort ab, die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt basiere auf gegen-seitigem Vertrauen. Die Angaben des Kantons seien nicht verbindlich gewesen und Abweichungen somit zwar bedauerlich, aber gesamtumfänglich von der Stadt Zug zu tolerieren. In anderen Bereichen könne es ebenfalls zu fehlerhaften Kalkulationen kommen, Nachzahlungen verliefen aber immer korrekt.

Die Antwort des Stadtrats wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Postulat Othmar Keiser und Christoph Iten, beide CVP, vom 9. Februar 2016 betreffend Steuereinnahmen juristische Personen – Einfluss der Unternehmenssteuer-Reform (USR III) und deren Effekte
Der Stadtrat soll Auskunft über die Folgen einer allfälligen Einführung der USR III geben und eine Fachperson den Fachbereich Unternehmenssteuern / Controlling verstärken, fordern Othmar Keiser und Christoph Iten in ihrem Postulat. Der Stadtrat drückt in seiner Antwort Respekt vor der Unternehmenssteuer-Reform aus. Insgesamt sieht er – für den Kanton Zug – jedoch leichte Vorteile. Zwar kämen Mehraufgaben auf die Verwaltung zu, so der Stadtrat, aber diese seien zeitlich begrenzt. Deshalb will er von einer zusätzlichen Stelle absehen. Postulant Christoph Iten attestierte dem Stadtrat eine seriös geschriebene Antwort, findet aber, der Blick des Stadtrats hätte gezielter in die Zukunft blicken müssen und auch für die Stadt weniger günstige Szenarien beleuchten sollen. Auch sieht Iten die Auswirkungen für Zug nicht ganz so rosig wie der Stadtrat. Indessen seien die Prognosen für die Auswirkungen von USR III schwierig abzusehen, zumal ja noch nicht einmal sicher sei, ob die Reform komme, da die Volksabstimmung erst im kommenden Februar stattfinde. Für die FDP-Fraktion ist zudem klar, dass die Stadt kein zusätzliches Personal benötigt. Die SP schliesslich sähe es am liebsten, wenn die USR III vom Volk abgelehnt würde, was mit dem Auftrag verbunden wäre, dass die eidgenössischen Räte eine Vorlage erarbeiten müssten, die sozial ausgewogener wäre und den öffentlichen Kassen auf allen Ebenen keine Verluste brächten, wie es Barbara Gysel, SP, formulierte.

Resultat: Das Postulat wird als erledigt von der Geschäftsfallkontrolle gestrichen.

Für die FDP - Fraktion im Grossen Gemeinderat
Peter Rütimann