Interpellation «Chancengleichheit in der Bildung»

Die FDP.Die Liberalen Cham unterstützen die Anstrengungen der Gemeinde zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (kurz VFB). Es ist wichtig, dass in der Schweiz, welche bereits eine der weltweit höchsten Erwerbsquoten aufweist, Arbeitskräfte jeglicher Qualifikation in den Arbeitsprozess integriert werden. Die familienergänzende Betreuung (Kitas, Krippen) unddie schulergänzende Betreuung (Modulare Tagesschule) leisten einen entscheidenden Beitrag dazu.

 

Einerseits zeigt sich, dass der Staat durch die Unterstützung der familien- und schulergänzenden Betreuung in mittleren und insbesondere oberen Einkommensklassen in Form von erhöhten Steuereinnahmen eine Art „Bildungsdividende“ erhält (ein erwerbsfreundliches Steuersystem vorausgesetzt, was im Kanton Zug mehrheitlich gegeben ist,
auf Stufe Bund leider noch nicht). Andererseits zeigt sich, dass in unteren Einkommensklassen durch Erwerbstätigkeit die Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungsmassnahmen gesenkt werden kann.

 

Ein noch fundamentaleres Prinzip ist das Postulat der Chancengleichheit. Alle Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Fähigkeiten die Möglichkeit haben, ihr schulisches Potential auszuschöpfen und so ihren Weg zu gehen. Neben der Betreuung ist aus Sicht der FDP.Die Liberalen die zeitliche Gestaltung des Schulunterrichts ein weiterer Hebel, um die VFB sowie gleichzeitig die Chancengleichheit in der Bildung zu fördern. Aus unserer Sicht gibt es in Cham derzeit Ansatzpunkte für die weitere Stärkung der VFB sowie der Chancengleichheit.

Die Ansatzpunkte und Fragen der FDP.Die Liberalen sind wie folgt:

Hausaufgaben
Vor dem Hintergrund der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss es möglich sein, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule ohne die Unterstützung ihrer Eltern bewältigen. Die Erarbeitung von Stoff muss im Unterricht passieren. Was auch immer die Gründe sein mögen, verschiedenste Schilderungen aus dem Schweizer Schulalltag zeigen, dass dies offenbar nicht der Fall ist. Dies kann je nach Ausbildung und Zeitbudget der Eltern zu Ungerechtigkeiten im Schulalltag führen.


Wie stellen die Schulen Cham sicher, dass Kinder nach der Schule ihre Hausaufgaben ohne die Hilfe der Eltern bewältigen können und so die Chancengleichheit gewahrt bleibt?

Sind Optionen wie eine zusätzliche Lern- oder Übungsstunde am Nachmittag schon geprüft worden, um auch am Nachmittag eine blockähnliche Unterrichtsstruktur zu führen?


Abschaffung der Frühstunden
Die Schulen Cham kennen das Instrument der „Frühstunden“, bei denen die Schülerinnen und Schüler fix oder auf Abruf auf 7.30 Uhr in die Schule müssen. Einerseits sind „Frühstunden“ schwierig mit einer fixen Planung des Arbeitsalltags zu vereinbaren. Andererseits ist aus der Wissenschaft bekannt, dass die Lernfähigkeit von Kindern früh am Morgen eher bescheiden ist. Des Weiteren ist es im Winterhalbjahr um diese Uhrzeit jeweils noch dunkel. Für die VFB wäre es besser, wenn diese „Frühstunden“ auf den Nachmittag gelegt würden.


Wie stehen die Schulen Cham zur Abschaffung der Frühstunden für Kinder der Primarstufe, um so die Planbarkeit für berufstätige Eltern zu erleichtern?

Religionsunterricht

Der konfessionelle Religionsunterricht ist gemäss § 6 Abs. 3 der Verordnung zum Schulgesetz des Kantons Zug nicht Teil des Unterrichtspflichtpensums der Schülerinnen und Schüler. Es sind zwar immer mehr Kinder konfessionslos, der konfessionelle Religionsunterricht findet während der regulären Schulzeit statt. Es kann deshalb vorkommen, dass konfessionslose Schülerinnen und Schüler an einem Nachmittag schulfrei haben und ausserschulisch betreut werden müssen.

Inwiefern besteht die Möglichkeit, dass der konfessionelle Religionsunterricht an Randstunden oder in der Freizeit stattfinden kann?

 

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Unser Beitrag in der Zuger Woche vom 23.12.2020