GGR-News vom 01.03.16

Taxireglement

Das Haupttraktandum im GGR vom 1. März 2016 war die Beratung über das neu überarbeitete Taxireglement. Über 1.5 Stunden debattierte der Rat teils mit Emotionen über dieses Werk. Den präsentierten Vorschlag des Stadtrates hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in 5 Sitzungen geprüft und mit zahlreichen Änderungsanträgen überarbeitet.

Etwas erstaunt, gleich schon zu Beginn von dieser Debatte, waren wir schon über die Kritik und den Rückweisungsantrag der SVP. Sie bemängelte das Reglement sei zu wenig präzise. Doch eine klare Mehrheit im GGR stimmte gegen eine Rückweisung und schritt somit zur Detailberatung. Schon bei Paragraph 1 entstand eine Grundsatzdiskussion zwischen der FDP und den übrigen Parteien zum Thema wie viel Staatseinfluss braucht denn das Taxireglement oder kann der Markt dies selbst regeln. Braucht es unter anderem Preisvorschriften? Eine Tarifordnung wurde schlussendlich im Reglement festgelegt. Genau gleich erging es der Frage zum 24h – Betrieb. Das Reglement soll verhindern, dass in der Nacht ankommende Reisende am Bahnhof plötzlich allein gelassen werden. Ein weiterer Diskussionspunkt war der einwandfreie Strafregisterauszug, den ein approbierter Taxifahrer vorweisen muss. Schlussendlich müssen die Taxifahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet und die Chauffeure mit einem Namensschild bezeichnet sein. Nach dieser langen Debatte konnte die Ratspräsidentin Karin Hägi den Abschluss der ersten Lesung verkünden.

 

Was wurde sonst noch an der letzten GGR behandelt?

Die Vermietung einer Alterswohnung in der Neustadt an ein junges Paar, siehe Antwort des Stadtrates auf die Interpellation der CVP, wurde nur eine negative Kenntnisnahme knapp verhindert. Der Stadtrat gesteht ein bei der Ausschreibung von dieser Wohnung Fehler gemacht zu haben. Nachdem sich keine Rentner innerhalb der relativ kurzen Ausschreibezeit im Internet dafür interessiert haben, wurde diese Wohnung mit eingeschränkter Aussicht an 2 junge Personen vermietet. Die Begründung, besser eine vermietet als eine leerstehende Wohnung, überzeugte nicht!

 

Antwort des Stadtrates auf die Interpellation der CSP betreffend Neugestaltung unterer und oberer Postplatz Die fünf temporären Parkplätze in der Poststrasse stellen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Verkehr dar», erklärt Stadtratsvizepräsident André Wicki. Einerseits sei die Situation für alle Verkehrsteilnehmer gut gekennzeichnet und andererseits dürfen an dieser Stelle Handwerkerfahrzeuge mit einer Handwerkparkkarte parkieren, auch ohne die temporär eingerichteten Parkfelder. «Wir begrüssen die Bereitstellung der fünf Ersatzparkplätze in der Umgebung der Baustelle. Für Geschäfte ist es wichtig, dass sie auch während der Bauphase gut zu erreichen sind», befürwortet Willi Vollenweider, SVP, die Situation. Dies ganz im Gegensatz zur Haltung der Interpellanten der Alternativen-CSP, welche die Sicherheit der Velofahrer gefährdet sehen und dementsprechend nicht zufrieden sind mit der Antwort des Stadtrats. Dazu meint André Wicki: «Die Situation fordert im Allgemeinen eine erhöhte Aufmerksamkeit der Beteiligten.» Die Verkehrslage am Postplatz verändere sich ohnehin grundlegend im Juli 2018, wenn die oberirdischen Parkplätze des oberen Postplatzes aufgehoben werden und der Umbau des Postplatzes in Angriff genommen wird. Die Antwort des Stadtrates wird zur Kenntnis genommen und damit von der Geschäftsstelle abgeschrieben.

 

Und diese Themen ganz kurz:

  • Die Motion der SVP-Fraktion vom 8. Januar 2016: Mehr Demokratie durch ausgewogene Abstimmungsinformation bei städtischen Referenden und Initiativen wird in ein Postulat umgewandelt und an den Stadtrat überwiesen.
  • Die Motion der SVP-Fraktion vom 3. Februar 2016 betreffend bedarfsgerechte Vergabe von Freizeit- und Kinderbetreuungsplätzen wird an den Stadtrat überwiesen.
  • Das Postulat von Othmar Keiser und Christoph Iten, beide CVP, vom 9. Februar 2016 betreffend Steuereinnahmen juristische Personen – Einfluss der Unternehmens-steuer-Reform (USR III) und deren Effekte wird mit 27 zu 12 Stimmen an den Stadtrat überwiesen. Der Stadtrat hat für Bericht und Antrag 12 Monate Zeit.
  • Die Motion Othmar Keiser und Christoph Iten, beide CVP, vom 16. Februar 2016 betreffend Oeschwiese – (Nautische) Infrastruktur für Vereine und Freizeit wird in ein Postulat umgewandelt und mit 20 zu 19 Stimmen nicht überwiesen.
  • Die Motion von Michéle Kottelat und Silvan Abicht, beide GLP, vom 11. September 2015 betreffend Versuch «Tempo 30» auf der Achse Casino- Gubelstrasse wurde abtraktandiert. Ein neues Bundesgerichtsurteil verändert die Faktenlage.

 

Aus Zeitgründen wurden folgende Traktanden auf eine nächste GGR- Sitzung verschoben:

  • - Kreditbewilligung für Beizug von Sicherheits-Assistenten der Zuger Polizei und privater Sicherheitsdienste, jährlich wiederkehrende Ausgaben für 2017 - 20120
  • Oberwiler Kirchweg / Hofstrasse: Veräusserung des stätischen Grundstückes 2906, Erwerb kantonale Grundstücke 3889 und 4851; GRB Nr. 1553 vom 30.08. 2011 Nichtzustandekommen des Tauschvertrages
  • Motion der Alternativen CSP vom 2.09. 2014 betreffend „Bike to school / Masterplan Velo“

 

Ende der GGR-Sitzung um 21:15

 

Für die FDP - Fraktion im grossen Gemeinderat

Peter Rütimann