Die 14. Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2024 hat beschlossen:
- Art. 6: neu: die Mitglieder treten im ersten Semester jeden Jahres zu ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung zusammen.
- Art. 8: bisher: die Amtszeit des Präsidenten ist auf 6 Jahre beschränkt.
- Art. 8: dieser Passus ist ersatzlos zu streichen.