FDP.Die Liberalen Top 60 Zug
Statuten
I. Name, Sitz, Ziel
Art. 1 Unter dem Namen „FDP.Die Liberalen Top60 Zug“ besteht ein Verein gemäss ZGB Art. 60ff. mit Sitz in Zug. Die FDP.Die Liberalen Top60 Zug ist eine Sektion der FDP.Die Liberalen Kanton Zug.
Art. 2 In der FDP.Die Liberalen Top60 Zug sind liberale Frauen und Männer zusammengeschlossen, die sich insbesondere für eine nachhaltige Alterspolitik im Kanton Zug interessieren. Sie bekennt sich zu den Werten Freiheit, Verantwortung, Leistung, Sicherheit Toleranz und Offenheit und strebt eine liberale Ordnung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft an.
II. Mitgliedschaft
Art. 3 Die Mitgliedschaft beginnt durch Abgabe einer Beitrittserklärung. Der Vorstand hat das Recht, einen Beitritt abzulehnen. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, Tod oder durch Ausschluss. Aus wichtigen Gründen kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen. Die Mitteilung des Ausschlusses erfolgt schriftlich und begründet.
III. Organisation
Art. 4 Die Organe der FDP.Die Liberalen Top60 Zug sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollstelle
Die Mitgliederversammlung
Art. 5 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Sektion.
Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung über politische Positionen der Partei und über Stellungnahmen zu wichtigen politischen Tagesfragen, namentlich zu Volksabstimmungen.
- Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, der Rechnung und Entgegennahme des Berichtes der Kontrollstelle.
- Entlastung des Vorstandes.
- Wahl des Präsidenten, des Vorstandes, der Kontrollstelle und der Delegierten.
- Festsetzung der Mitglieder- und Mandatsträgerbeiträge.
- Nomination der Kandidaten für Wahlen.
- Festsetzung der Statuten.
- Die Auflösung.
Art. 6 Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder treten im ersten Semester jeden Jahres zu ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung(Generalversammlung) zusammen. Anträge zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung aus dem Kreise der Mitglieder sind schriftlich bis Ende des Vorjahres dem Präsidenten einzureichen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt auch, wenn dies mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich beim Vorstand verlangen. Die Einladung mit der Traktandenliste ist den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Versammlung zuzustellen.
Art. 7 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Soweit die Statuten nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, gilt für alle Beschlüsse und Wahlen die einfache Mehrheit der Anwesenden. Der Entscheid über die Auflösung bedarf der 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Ein Fünftel der anwesenden Mitglieder kann geheime Stimmabgabe verlangen.
Der Vorstand
Art. 8 Der Vorstand führt die Sektion in allen politischen, finanziellen und administrativen Belangen.
Er besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Der Vorstand:
- bildet Parteiausschüsse und Arbeitsgruppen und erteilt diesen Aufträge.
- nimmt Stellung zu aktuellen politischen Fragen.
- delegiert Kompetenzen oder Teilaufgaben an Kommissionen oder Arbeitsgruppen.
- pflegt eine enge Zusammenarbeit mit Mandatsträgern der FDP.Die Liberalen.
Die Kontrollstelle
Art. 9 Die Kontrollstelle besteht aus ein bis zwei Mitgliedern. Sie prüft die Rechnung, berichtet der ordentlichen Mitgliederversammlung und stellt Antrag. Die Kontrollstelle wird von der Mitglieder-versammlung für die Amtszeit von einem Jahr gewählt.
IV. Finanzen
Art. 10 Die FDP.Die Liberalen Top60 Zug erhebt Mitgliederbeiträge.
Art. 11 Für die Verbindlichkeiten der FDP.Die Liberalen Top60 Zug haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
V. Schlussbestimmungen
Art. 12 Diese Statuten treten unmittelbar nach Gutheissung durch die Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2024 in Kraft.
Zug, 7. Mai 2024
gezeichnet:
Dr. Ruedi Leuppi Gabriele Plüss
Präsident Protokollführerin