Projekt „Betreutes Wohnen“

Ältere Ehepaare und Einzelpersonen bleiben vielfach in ihren Jahrzehnte bewohnten Wohnungen und Häusern und entscheiden sich erst – der Not gehorchend – bei einer hohen Pflegebedürftigkeit für den Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim.

Das führt dazu, dass die nachfolgende Generation passenden Wohnraum erst dann beziehen kann, wenn deren Kinder selber schon wieder ausgezogen sind. Beim Projekt „Betreutes Wohnen“ geht es darum, Mietwohnungen für Ältere zu erstellen, die dort bereits im „rüstigen“ Alter einziehen und bis zum Lebensende ein unkündbares Wohnrecht haben. Sie können später je nach Bedarf spitex-ähnliche Dienstleistungen abrufen. Der Zuger Kantonsrat stimmte einer in diesem Zusammenhang eingereichten FDP-Motion „Betreutes Wohnen für den Mittelstand in Zug" (PDF) zu. Top60 hat zusammen mit der Senevita, einer Betreiberin solcher Institutionen, ein konkretes Projekt entwickelt, das auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals in Zug realisiert werden könnte. Es zeigt sich zudem, dass sich solche Modelle sehr wohl privatwirtschaftlich finanzieren lassen. Selbstverständlich kann Top60 dabei nur als Förderer auftreten und sich nicht selber als Investor betätigen.

Ein praktisches Beispiel, dass Alterspolitik nicht immer nur den Fiskus belastende Subventionspolitik sein muss.